Medienmitteilungen
Stellungnahme UKBB zur rituellen Beschneidung
Das UKBB hat aus aktuellem Anlass seine eigene Praxis im Zusammenhang mit rituellen Beschneidungen besprochen und einen Entschluss gefasst.
Am Landesgericht Köln wurde am 6. Mai 2012 ein Rechtspruch gefällt, der die rituelle Beschneidung von Knaben im Kindesalter verbietet. In der Folge hat der Deutsche Bundestag am 19.7.2012 mit einer grossen Mehrheit einer rechtlichen Regelung zur Beschneidung von minderjährigen Jungen zugestimmt. Der Entscheidungsantrag fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der folgenden 4 Punkte: Kindeswohl, Unversehrtheit des Körpers, Religionsfreiheit sowie das Recht der Eltern auf Erziehung. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes soll die rituelle Beschneidung in Deutschland weiterhin straffrei durchgeführt werden können, wie sie schon seit Jahrhunderten praktiziert wurde.
Mitte Juli, vor ein paar Tagen, hat das Kinderspital Zürich infolge des Geschehens in Deutschland die rituellen Beschneidungen bis auf weiteres eingestellt. Das UKBB hat aus diesem aktuellen Anlass seine eigene Praxis und das weitere Vorgehen überprüft und folgendes beschlossen: Zunächst ist festzuhalten, dass die deutsche Rechtsprechung in der Schweiz keine Gültigkeit hat. Dies heisst zwar nicht, dass ein viele Jahrhunderte altes Ritual verschiedener Religionen (Judentum, Islam und andere) in der Schweiz nicht auch zu hinterfragen ist. Jedoch sollten die damit zusammenhängenden Entscheide auf rechtstaatlichen und ethischen Grundlagen basieren. Dazu braucht es eine eingehende Diskussion mit allen Beteiligten in der Schweiz. Für die betroffenen Familien wäre eine plötzliche Abschaffung dieses Eingriffs ohne entsprechende Änderung der Rechtsgrundlage nicht nachvollziehbar, werden doch Beschneidungen seit Jahrzehnten in allen Schweizer Kinderspitälern auf Wunsch und mit Kostenübernahme durch die Familien angeboten.
Das UKBB wird deshalb die rituelle Beschneidung von Knaben unter Berücksichtigung des individuellen Narkose- und Operationsrisikos weiter durchführen. Sobald in der Schweiz eine anders lautende Rechtssprechung vorhanden ist, wird das UKBB diese umgehend befolgen.
Wir bitten deshalb, diese Diskussion im Sinne der Kinder und Familien ohne Emotionen und mit grossem Respekt vor allen Religionen zu starten.
Datei:
Beschneidungen_Stellungnahme_UKBB_Jul2012.pdf
