Currently this content is only available in English.
Dieser Inhalt ist momentan nur auf Englisch verfügbar.

Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.

0900 712 712 (3.23 CHF / Min.)

 nur über private Festnetz- oder Handynummern

0900 712 713 (3.23 CHF / Min.)

für Anrufe von Prepaid-Handys

Notfälle im Ausland

Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

 
 

Notfallnummern

Beratungstelefon für Kinder- und Jugendnotfälle

Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.

 
 

0900 712 712 (3.23 CHF / Min.) 
nur über private Festnetz- oder Handynummern

 
 

0900 712 713 (3.23 CHF / Min.) 
für Anrufe von Prepaid-Handys

Notfälle im Ausland

Rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

Notfallstation UKBB

Wichtige Notfallnummern

  • 144 Ambulanz
  • 145 Tox Info Suisse (Vergiftungen)
  • 117 Polizei
  • 118 Feuerwehr

Kontakt Box

UKBB

Universitäts-Kinderspital beider Basel
Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH

Kontakt

Zu welchem Thema möchten Sie uns kontaktieren?
Für Lob oder Tadel nutzen Sie bitte das Feedback-Formular. 

Terminabsagen
Mahnung / Inkasso
Patientenabrechnung
Bitte kontaktieren Sie mich
Sonstiges
Empty
Terminabsagen

Terminvereinbarung sind nicht über das Kontaktformular möglich. Für Terminvereinbarungen und -verschiebungen wenden Sie sich bitte an die Leitstelle Poliklinik +41 61 704 12 20

 
 
Mahnung / Inkasso

Mahnung / Inkasso

 
 
Patientenabrechnung

Patientenabrechnung

 
 
Bitte kontaktieren Sie mich

Bitte kontaktieren Sie mich

 
 

Wie möchten Sie kontaktiert werden?

 
Sonstiges

Sonstiges

 
 
Empty
 
 
 

Rechte und Pflichten

Recht auf Information und Aufklärung

Patient*innen haben das Recht, verständlich und angemessen über ihren Gesundheitszustand, über die geplanten Untersuchungsmassnahmen, über den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit sowie über Nutzen und Risiken der Behandlung informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte verlangen.

Einwilligung zur Behandlung

Voraussetzung für jede Behandlung und Pflege ist, dass die urteilsfähigen* Patient*innen  zustimmen. Ausserdem haben sie das Recht,  eine Behandlung zu verweigern, sie abzubrechen oder das Spital zu verlassen. Lehnen sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so übernehmen sie die Verantwortung für diesen Entscheid. Dasselbe gilt, wenn die Patient*innen entgegen dem ärztlichen Rat das Spital verlassen.


*Auch Minderjährige können bezüglich der Einwilligung in eine Behandlung urteilsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit orientiert sich nicht am Alter der Patient*innen, sondern an deren geistigen Fähigkeiten. Bei Jugendlichen / Kindern, die urteilsfähig sind, ist deren alleinige Zustimmung massgebend.

Recht auf Zweitmeinung

Patient*innen haben das Recht, bei Zweifeln und wenn keine Dringlichkeit zur Behandlung besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen.

Recht auf Geheimhaltung

Die Mitarbeitenden am UKBB sind an die Schweigepflicht gebunden. Dritten werden nur mit Einwilligung der Patient*innen (oder wenn es das Gesetz vorsieht) Auskünfte über dessen Gesundheitszustand erteilt. Das Einverständnis der Patient*innen wird jedoch vermutet, wenn Auskünfte an vor- und nachbehandelnde Medizinal- oder Gesundheitsfachpersonen weitergeben werden.

Patientenverfügung

Urteilsfähige Patient*innen haben das Recht, in einer Patientenverfügung festzulegen, welche Art der Pflege und Behandlung sie erhalten möchte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern. Sie können darin festhalten, ob und welche medizinischen Massnahmen sie im Notfall ablehnt oder ob sie sich als Organspender zur Verfügung stellt.

Pflichten der Patient*innen

Die Patient*innen sind verpflichtet, zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind sie und ihre Angehörigen verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und Rücksicht auf andere Patient*innen zu nehmen.

Kinderschutz im UKBB

Die Kinderschutzgruppe des UKBB berät als interdisziplinäre Fachgruppe schnell und unbürokratisch Betroffene und Angehörige beim Verdacht auf Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch.

Charta für Kinder im Spital (EACH)

Wenn das eigene Kind im Spital liegt, machen sich viele Eltern Gedanken: Werden persönliche Wünsche und Ansichten der Familie berücksichtigt? Wie steht es um die Sorgfaltspflicht des Spitalpersonals? Und wer ist verantwortlich für umfassende Information? Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Spital zu wahren, richtet sich das UKBB nach den Forderungen und Richtlinien der Charta für Kinder im Spital der European Association for Children in Hospital (EACH).

Die EACH-Charta regelt seit 1988 länderübergreifend die Rechte der Kinder vor, während und nach einem Spitalaufenthalt. Die Prinzipien der EACH-Charta orientieren sich an der UNO-Kinderrechtskonvention. Die der EACH angehörenden Organisationen – in der Schweiz ist dies der Verein Kind und Spital – verlangen die bestmögliche medizinische Behandlung als ein fundamentales Recht für Kinder. Zwischen dem UKBB und dem Verein Kind und Spital in Basel besteht eine enge Zusammenarbeit.

Tag der Kinderrechte

Vor über 25 Jahren wurde am 20. November die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Seitdem feiern zahlreiche Länder den Internationalen Tag der Kinderrechte. Auch das UKBB begeht diesen Tag jährlich und informiert über die verschiedenen Rechte der Kinder und erinnert daran, dass ihre Meinung zählt.

 
Print
Hier finden Sie uns auch
UKBB FacebookUKBB YoutubeUKBB LinkedInUKBB Instagram

Notfälle

Beratungstelefon
für Kinder- und Jugendnotfälle

0900 712 712

(3.23 CHF / Min. nur über private Festnetz- oder Handynummern)

0900 712 713

(3.23 CHF / Min. für Anrufe von Prepaid-Handys)

Notfall im Ausland

Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Kranken-kasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

Tox Info Suisse

(Gift- und Informationszentrum)

145

Kontakt

Universitäts-Kinderspital beider
Basel, Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH

Tel. +41 61 704 12 12
Kontaktformular

Lageplan

 

Kontakt

Universitäts-Kinderspital beider
Basel, Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH

Tel. +41 61 704 12 12
Kontaktformular

Lageplan

© UKBB, 2024

Datenschutzhinweis

Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Mit der Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

[x]

ErlaubenAblehnen