Austritt

Eltern werden entweder vom Arzt oder von der zuständigen Pflegefachperson detailliert über das für ihr Kind vorgesehene Austrittsdatum, notwendige Formalitäten und allfällige Nachkontrollen informiert. Sie erhalten nach Bedarf auch Merkblätter mit Details rund um die Pflege in den ersten Tagen nach der Entlassung. Wenn Eltern ihr Kind mit dem eigenen Wagen abholen, sollte ausser dem Lenker eine erwachsene Person mitfahren, die sich um den kleinen Patienten kümmern kann.

Die Rechnung
Im Normalfall wird der Spitalaufenthalt von der Krankenkasse oder der Invalidenversicherung bezahlt. Die Nutzung des Telefons, des Internets und des Fernsehers sowie allfällige zusätzliche Mahlzeiten verrechnet das UKBB direkt der Familie.

Versicherungsfragen
Ausser bei Notfalleintritten müssen Eltern die Kostenübernahme für den Spitalaufenthalt ihres Kindes bereits vor dem Spitalaufenthalt mit ihrer Krankenkasse oder Versicherung regeln. Sofern die Kostendeckung nicht geklärt ist oder Eltern direkt für den Spitalaufenthalt bezahlen, verlangt das Universitäts-Kinderspital beider Basel ein Depot oder eine Vorauszahlung.
Im Zusammenhang mit Fragen zu Versicherungen oder zur Finanzierung des Spitalaufenthalts Ihres Kindes können sich Eltern an das Büro der stationären Aufnahme (T +41 61 704 15 11) oder an die Sozialberatung (T +41 61 704 12 38) wenden.

Sozialberatung des UKBB

Bei Versicherungsfragen, bei finanziellen Problemen aber auch bei der Planung des Alltags nach dem Spitalaufenthalt steht die Sozialberatung des UKBB der Familie beratend zur Seite.