Rechte und Pflichten im Spital
Viele Eltern machen sich beim Spitaleintritt des eigenen Kindes Gedanken: Werden persönliche Wünsche und Ansichten der Familie berücksichtigt? Welchen Beitrag muss die Tochter oder der Sohn, welchen die Mutter oder der Vater and den Heilungsprozess leisten? Wie steht es um die Sorgfaltspflicht des Spitalpersonals? Und wer ist verantwortlich für umfassende Information?
Gesetzlich geregelt
Die Antworten auf diese und weitere Fragen sind gesetzlich geregelt: Die Rechte und Pflichten von Patienten, also auch jener des Universitäts-Kinderspitals beider Basel, richten sich nach den Gesetzen der Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Im Kasten rechts finden Sie Links zu den wichtigsten Gesetzestexten. Sämtliche Gesetzestexte finden Sie in der Systematischen Gesetzessammlung Basel-Stadt sowie in der Systematischen Gesetzessammlung Basel-Landschaft.
Charta für Kinder im Krankenhaus (EACH)
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel richtet sich in seiner Tätigkeit zudem nach den Forderungen der Charta für Kinder im Krankenhaus von der European Association for Children in Hospital (EACH). Die EACH-Charta regelt seit 1988 länderübergreifend die Rechte der Kinder vor, während und nach einem Spitalaufenthalt. Die Prinzipien der EACH-Charta orientieren sich an der UNO-Kinderrechtskonvention. Die der EACH angehörenden Organisationen – in der Schweiz ist dies der Verein Kind und Spital – verlangen die bestmögliche medizinische Behandlung als ein fundamentales Recht für Kinder. Zwischen dem Universitäts-Kinderspital beider Basel und dem Verein Kind und Spital in Basel besteht eine enge Zusammenarbeit.
