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Mit Stoma wird kein Krankheitsbild, sondern ein künstlich angelegter Ausgang, meist des Darmes, bezeichnet. Je nach Lokalisation spricht man von einem Ileostoma (künstlich angelegter Darmausgang im Bereicht des Ileums (= unterer Dünndarmabschnitt)) oder von einer Kolostomie (künstlich angelegter Darmausgang im Bereich des Kolons (= Dickdarm)). Gelegentlich wird auch am Harnleiter, dem sog. Ureter, ein Stoma angelegt, das dann als Ureterostoma bezeichnet wird. Im Kindesalter ist die Anlage eines Stomas meistens nur für einen absehbaren Zeitraum notwendig. D.h., nach Beseitigung bzw. Behebung der eigentlichen Ursache kann der künstliche Ausgang wieder verschlossen werden.
Die Indikation zur Anlage eines Stomas ist sehr unterschiedlich. Bei Frühgeborenen kommt es vermehrt zu einer entzündlichen Darmerkrankung (Nekrotisierende Enterokolitis), die die Anlage eines Stomas erforderlich machen kann. Bei Neugeborenen, die mit nicht vollständig durchgängigem Darm (z.B. Rektumatresie) geboren werden, kann abhängig von der Befundausprägung die Anlage eines Stomas notwendig sein. Der verzögerte oder fehlende spontane Mekoniumabgang beim Neugeborenen kann das erste Symptom eines Morbus Hirschsprung sein. Auch hier ist abhängig vom Befund möglicherweise die Anlage eines Stomas notwendig.
Eine ausgeprägte Entzündung von Darmabschnitten kann die Anlage eines Stomas notwendig machen. Ein deutlicher Kalibersprung zwischen vor und nach einer Engstelle oder einem ganz fehlenden Darmabschnitt (= Atresie) liegenden Darmanteilen stellt eine weitere Indikation zur Anlage eines Stomas dar. Bösartige Erkrankungen, die im Erwachsenenalter häufig Grund zur Anlage eines Stomas sind, treten im Kindesalter äusserst selten auf.
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