Internationale Studien haben gezeigt: Die Bleischürze und andere gewohnte Strahlenschutzmittel bringen unter heutigen Voraussetzungen radiologisch untersuchten Personen wenig Nutzen. Es gibt dagegen gute Gründe, auf solche Schutzmittel zu verzichten. Erfahren Sie, warum alle Schweizer Universitätsspitäler entsprechenden Empfehlungen folgen.
In der Vergangenheit wurden bei manchen radiologischen Untersuchungen Bleischürzen oder andere Schutzmittel eingesetzt, um strahlenempfindliche Organe abzuschirmen.
Durch den technischen Fortschritt sind heutzutage geringere Strahlendosen ausreichend, um eine gute Bildgebung zu erhalten und es ist möglich, strahlenempfindliche Organe besser zu schonen. Dadurch wird die gesamte Strahlenbelastung, insbesondere im direkten Untersuchungsbereich, reduziert und auch weniger Strahlung in die umliegenden Organe und Körperregionen gestreut.
Aufgrund dieser Entwicklungen verzichten wir am Universitäts-Kinderspital auf die Anwendung von Röntgenschürzen und anderen Schutzmitteln wie Hodenkapseln, Linsenschutz oder Schilddrüsenschutz.
Die gewohnten Schutzmittel reduzieren die ohnehin geringe Strahlenbelastung bei Patient*innen nur minimal. Durch den Verzicht auf diese Schutzmittel entfällt auch das Risiko, dass sie unbeabsichtigt in den Untersuchungsbereich gelangen und somit möglicherweise Nachteile wie eine schlechtere Bildqualität oder eine negative Beeinflussung der Strahlenbelastung entstehen.
Hilfs- oder Begleitpersonen tragen hingegen aus gesetzlichen Gründen weiterhin Schutzmittel.
Diese Aussagen stützen sich auf neuste wissenschaftliche Publikationen, den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik und der eidg. Kommission für Strahlenschutz. Die Schweizer Universitätsspitäler handeln einheitlich im Umgang mit Schutzmitteln bei radiologischen Untersuchungen.
Falls Sie sich jedoch unsicher fühlen oder einen zusätzlichen Schutz wünschen, stellen wir unseren Patient*innen auf Wunsch weiterhin Schutzmittel zur Verfügung.
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