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Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.

0900 712 712 (3.23 CHF / Min.)

 nur über private Festnetz- oder Handynummern

0900 712 713 (3.23 CHF / Min.)

für Anrufe von Prepaid-Handys

Für Business-Anschlüsse: 0800 444 333 (Kosten werden über Krankenversicherung abgerechnet)

Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

 
 
 
 

Notfallnummern

Beratungstelefon für Kinder- und Jugendnotfälle

Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.

 
 

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Wichtige Notfallnummern

  • 144 Ambulanz
  • 145 Tox Info Suisse (Vergiftungen)
  • 117 Polizei
  • 118 Feuerwehr

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Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH

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Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Patient*innen haben das Recht, verständlich und angemessen über ihren Gesundheitszustand, über die geplanten Untersuchungsmassnahmen, den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit sowie über die Nutzen und Risiken der Behandlung informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte verlangen.

Einwilligung zur Behandlung

Voraussetzung für jede Behandlung und Pflege ist, dass der/die urteilsfähige Patient*in – ob erwachsen oder minderjährig – dieser zustimmt. Ausserdem hat er/sie das Recht, eine Behandlung zu verweigern, sie abzubrechen oder das Spital zu verlassen. Lehnt er/sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so übernimmt er/sie die Verantwortung für diesen Entscheid. Dasselbe gilt, wenn der Patient entgegen dem ärztlichen Rat das Spital verlässt.

Recht auf Zweitmeinung

Patient*innen haben das Recht, bei Zweifeln und wenn keine Dringlichkeit zur Behandlung besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen.

Recht auf Geheimhaltung

Die Mitarbeitenden im UKBB sind an die Schweigepflicht gebunden. Dritten werden nur mit Einwilligung durch die Patient*innen (oder wenn es das Gesetz vorsieht) Auskünfte über deren Gesundheitszustand erteilt. Das Einverständnis der Patient*innen wird jedoch vermutet, wenn Auskünfte an vor- und nachbehandelnde Ärzt*innen sowie andere weiterbehandelnde Personen weitergeben werden.

Forschung

Beim ersten Spitalaufenthalt werden Patient*innen schriftlich gefragt, ob die Patientendaten in verschlüsselter Form (ohne Namen) für die Forschung gemäss Richtlinien des schweizerischen Humanforschungsgesetzes verwendet werden dürfen. Patient*innen haben das Recht, abzulehnen oder ihre Entscheidung jederzeit zu widerrufen. Durch die Einwilligung entstehen keine Kosten und es werden keine zusätzlichen Untersuchungen gemacht.

Patientenverfügung

Urteilsfähige Patient*innen haben das Recht, in einer Patientenverfügung festzulegen, welche Art der Pflege und Behandlung sie erhalten möchten, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu äussern. Sie können darin festhalten, ob und welche medizinischen Massnahmen sie im Notfall ablehnen oder ob sie Organe zur Spende freigeben wollen.

Pflichten der Patient*innen

Patient*innen sind verpflichtet, zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind sie sowie deren Angehörige verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und Rücksicht auf andere Patient*innen zu nehmen.

Nützliche Adressen

Bei Anregungen oder Beschwerden, nimmt das Team des Beschwerdemanagements Ihr Feedback telefonisch T +41 61 704 29 41 oder per E-Mail gerne entgegen.

Sie können sich auch an die Ombudsstelle Spitäler Nordwestschweiz wenden.

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Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Kranken-kasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

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