Patient*innen haben das Recht, verständlich und angemessen über ihren Gesundheitszustand, über die geplanten Untersuchungsmassnahmen, über den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit sowie über Nutzen und Risiken der Behandlung informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte verlangen.
Voraussetzung für jede Behandlung und Pflege ist, dass die urteilsfähigen* Patient*innen zustimmen. Ausserdem haben sie das Recht, eine Behandlung zu verweigern, sie abzubrechen oder das Spital zu verlassen. Lehnen sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so übernehmen sie die Verantwortung für diesen Entscheid. Dasselbe gilt, wenn die Patient*innen entgegen dem ärztlichen Rat das Spital verlassen.
*Auch Minderjährige können bezüglich der Einwilligung in eine Behandlung urteilsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit orientiert sich nicht am Alter der Patient*innen, sondern an deren geistigen Fähigkeiten. Bei Jugendlichen / Kindern, die urteilsfähig sind, ist deren alleinige Zustimmung massgebend.
Patient*innen haben das Recht, bei Zweifeln und wenn keine Dringlichkeit zur Behandlung besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen.
Die Mitarbeitenden am UKBB sind an die Schweigepflicht gebunden. Dritten werden nur mit Einwilligung der Patient*innen (oder wenn es das Gesetz vorsieht) Auskünfte über dessen Gesundheitszustand erteilt. Das Einverständnis der Patient*innen wird jedoch vermutet, wenn Auskünfte an vor- und nachbehandelnde Medizinal- oder Gesundheitsfachpersonen weitergeben werden.
Urteilsfähige Patient*innen haben das Recht, in einer Patientenverfügung festzulegen, welche Art der Pflege und Behandlung sie erhalten möchte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern. Sie können darin festhalten, ob und welche medizinischen Massnahmen sie im Notfall ablehnt oder ob sie sich als Organspender zur Verfügung stellt.
Die Patient*innen sind verpflichtet, zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind sie und ihre Angehörigen verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und Rücksicht auf andere Patient*innen zu nehmen.
058 387 78 82 (Kosten werden über die Krankenkasse abgerechnet)
Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Die Kontaktdaten finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.
145 (Gift- und Informationszentrum)
Universitäts-Kinderspital beider
Basel, Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH
Tel. +41 61 704 12 12
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Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.
Für Notfälle im Ausland: Rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.
Mehr Informationen: Auf der Seite der Notfallstation finden Sie alles Wichtige zu Verhalten in Notfällen, typischen Kinderkrankheiten und Wartezeiten.
144 Ambulanz
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117 Polizei
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