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Rechte & Pflichten

Recht auf Information und Aufklärung

Patient*innen haben das Recht, verständlich und angemessen über ihren Gesundheitszustand, über die geplanten Untersuchungsmassnahmen, über den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit sowie über Nutzen und Risiken der Behandlung informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte verlangen.

Einwilligung zur Behandlung

Voraussetzung für jede Behandlung und Pflege ist, dass die urteilsfähigen* Patient*innen  zustimmen. Ausserdem haben sie das Recht,  eine Behandlung zu verweigern, sie abzubrechen oder das Spital zu verlassen. Lehnen sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so übernehmen sie die Verantwortung für diesen Entscheid. Dasselbe gilt, wenn die Patient*innen entgegen dem ärztlichen Rat das Spital verlassen.


*Auch Minderjährige können bezüglich der Einwilligung in eine Behandlung urteilsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit orientiert sich nicht am Alter der Patient*innen, sondern an deren geistigen Fähigkeiten. Bei Jugendlichen / Kindern, die urteilsfähig sind, ist deren alleinige Zustimmung massgebend.

Recht auf Zweitmeinung

Patient*innen haben das Recht, bei Zweifeln und wenn keine Dringlichkeit zur Behandlung besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen.

Recht auf Geheimhaltung

Die Mitarbeitenden am UKBB sind an die Schweigepflicht gebunden. Dritten werden nur mit Einwilligung der Patient*innen (oder wenn es das Gesetz vorsieht) Auskünfte über dessen Gesundheitszustand erteilt. Das Einverständnis der Patient*innen wird jedoch vermutet, wenn Auskünfte an vor- und nachbehandelnde Medizinal- oder Gesundheitsfachpersonen weitergeben werden.

Patientenverfügung

Urteilsfähige Patient*innen haben das Recht, in einer Patientenverfügung festzulegen, welche Art der Pflege und Behandlung sie erhalten möchte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern. Sie können darin festhalten, ob und welche medizinischen Massnahmen sie im Notfall ablehnt oder ob sie sich als Organspender zur Verfügung stellt.

Pflichten der Patient*innen

Die Patient*innen sind verpflichtet, zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind sie und ihre Angehörigen verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und Rücksicht auf andere Patient*innen zu nehmen.

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Beratungstelefon für Kinder- und Jugendnotfälle

Die Medgate Kids Line liefert schnell und unkompliziert medizinischen Rat, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht. Rund um die Uhr steht Ihnen das medizinische Team unseres Partners Medgate telefonisch zur Verfügung.

058 387 78 82
(Abrechnung über Krankenkasse)

Für Notfälle im Ausland: Rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.

Mehr Informationen: Auf der Seite der Notfallstation finden Sie alles Wichtige zu Verhalten in Notfällen, typischen Kinderkrankheiten und Wartezeiten.

Wichtige Notfallnummern

144 Ambulanz
145 Tox Info Suisse (Vergiftungen)
117 Polizei
118 Feuerwehr

UKBB

Universitäts-Kinderspital beider Basel
Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH

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